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LeistungenPflegeversicherung SGB XIHilfen bei den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (Grundpflege oder allgemeine Pflege). Wir helfen Ihnen bei Ihrer Körperpflege, Mobilisation und Ernährung. Beispiele:
Im Vordergrund steht bei der Durchführung der Pflege immer die Erhaltung der Ressourcen des Patienten. In den Bereichen, in denen der Patient vollständig auf Hilfe angewiesen ist, erfolgt eine komplette Übernahme durch die Pflegekraft. Desweiteren kann man bei uns die Leistungen der hauswirtschaftlichen Verrichtungen im Rahmen der Pflegeversicherung abrufen. Beispiele für hauswirtschaftliche Versorgung:
Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI |
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