Hauskrankenpflege Rheingau-Taunus
Kontakt     Impressum     Rechtliche Hinweise  

Leistungen

Pflegeversicherung SGB XI

Hilfen bei den Grundbedürfnissen des täglichen Lebens (Grundpflege oder allgemeine Pflege).

Wir helfen Ihnen bei Ihrer Körperpflege, Mobilisation und Ernährung.

Beispiele:

  • Körperpflege im Bett, am Waschbecken, in der Dusche oder in der Badewanne
  • Inkontinenzversorgung, inkl. Beratung für die geeigneten Inkotinenzhilfsmittel
  • Hilfen bei Aufsuchen und Verlassen des Bettes
  • Spezielle Lagerung
  • Nahrungsaufnahme

Im Vordergrund steht bei der Durchführung der Pflege immer die Erhaltung der Ressourcen des Patienten. In den Bereichen, in denen der Patient vollständig auf Hilfe angewiesen ist, erfolgt eine komplette Übernahme durch die Pflegekraft.

Desweiteren kann man bei uns die Leistungen der hauswirtschaftlichen Verrichtungen im Rahmen der Pflegeversicherung abrufen.

Beispiele für hauswirtschaftliche Versorgung:

  • Reinigen der Wohnung
  • Einkaufen
  • Essenszubereitung
  • Wäschepflege

Beratungseinsatz gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI

Copyright 2005 - 2012 Hauskrankenpflege Rheingau-Taunus. Alle Rechte vorbehalten. Webmaster: PIXXL WEBDESIGN.